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VOFF NRW

§ 22 Disziplinarmaßnahmen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VOFF%20NRW/22#abs-1 (1) Disziplinarmaßnahmen sind:

1. Verwarnung,

2. Enthebung von einer Funktion,

3. Rückstufung um einen Dienstgrad,

4. befristete Suspendierung von bis zu einem Jahr und

5. Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VOFF%20NRW/22#abs-2 (2) Die Entscheidung über die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VOFF%20NRW/22#abs-3 (3) Die Disziplinarmaßnahme ist insbesondere nach der Schwere des Dienstvergehens zu bemessen. Das Persönlichkeitsbild des ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ist angemessen zu berücksichtigen. Ferner soll berücksichtigt werden, in welchem Umfang das Vertrauen der Gemeinde, der Freiwilligen Feuerwehr oder der Allgemeinheit beeinträchtigt worden ist.

§ 21 § 23